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    25436 Tornesch
    Deutschland



    info@sauberzeit-nord.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Objektservice- und Dienstleistungen, die zwischen der Firma Sauberzeit Nord Inhaber: Taylan Koparan Borstelweg 2-4, 25436 Tornesch (nachfolgend "Dienstleister") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Die Bestellung oder Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters oder durch den Beginn der tatsächlichen Ausführung der Dienstleistung zustande.

§ 3 Leistungsumfang und Ausführung

(1) Der genaue Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsverzeichnis, dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Der Dienstleister verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen. Die Auswahl des eingesetzten Personals und der Reinigungsmittel obliegt allein dem Dienstleister, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister ohne gesonderte Berechnung Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewähren sowie die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Ressourcen (insbesondere kaltes und warmes Wasser, Strom, ausreichend Abfallbehältnisse und abschließbare Räume für das Material) zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Vertrag oder Angebot vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Der Rechnungsbetrag ist nach Erbringung der Dienstleistung und Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug (rein netto) zur Zahlung fällig.

(3) Bei Dauerschuldverhältnissen (regelmäßige Unterhaltsreinigung) erfolgt die Abrechnung monatlich nachträglich, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Der Auftraggeber kommt automatisch in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung eingeht. Gegenüber Unternehmern werden im Verzugsfall Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

§ 5 Termine, Stornierung und Absagen durch den Auftraggeber

(1) Vereinbarte Leistungstermine sind für beide Seiten verbindlich.

(2) Eine kostenlose Stornierung, Verschiebung oder Absage eines vereinbarten Reinigungstermins durch den Auftraggeber ist bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Leistungsbeginn möglich. Die Absage muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

(3) Sagt der Auftraggeber einen Termin weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab oder wird dem Dienstleister der vereinbarte Zugang zu den Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin nicht gewährt (Annahmeverzug), behält der Dienstleister den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Der Dienstleister muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt (§ 615 BGB / § 648 BGB). Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten zu prüfen.

(2) Mängel der Reinigung müssen vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten, schriftlich oder per E-Mail gerügt werden, um eine zeitnahe Überprüfung und Nachbesserung zu ermöglichen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.

(3) Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen ist der Dienstleister zur Nachbesserung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl oder ist sie dem Dienstleister unzumutbar, kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen.

§ 7 Haftung und Schadenersatz

(1) Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch ihn oder sein Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) For leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(4) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder fehlerhafte Oberflächenbeschaffenheiten (z. B. bereits vorgeschädigte Böden, mangelhafte Versiegelungen, instabile Möbel) entstehen, sofern dieser Umstand für das Reinigungspersonal nicht ohne Weiteres erkennbar war.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, wertvolle oder empfindliche Gegenstände vor Beginn der Reinigungsarbeiten zu sichern oder den Dienstleister ausdrücklich auf diese hinzuweisen.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerverträgen

(1) Sofern unbestimmte Zeit für regelmäßige Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) vereinbart wird, beträgt die Kündigungsfrist - sofern vertraglich nicht abweichend geregelt - einen Monat zum Monatsende.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsrechnungen in Verzug ist oder wiederholt die erforderliche Mitwirkung verweigert.

(3) Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail oder Brief).

§ 9 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Rechtswahl

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters (Tornesch / zuständiges Gericht Pinneberg).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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